Der Maklervertrag
Gesetzliche Textform nach § 656a BGB bei Wohnungen und Einfamilienhäusern. Rechtssicher formuliert und direkt als formal wirksames PDF für die Übermittlung per E-Mail generiert.
Weichen die Provisionssätze in den Vereinbarungen mit Käufer und Verkäufer voneinander ab, droht die vollständige Unwirksamkeit beider Provisionsansprüche nach § 656c BGB. Standardisierte Vorlagen schließen diesen Fehler systemseitig aus.

Was wechselt, sind Objekt, Namen und Beträge. Die Form wechselt nie.
Gesetzliche Textform nach § 656a BGB bei Wohnungen und Einfamilienhäusern. Rechtssicher formuliert und direkt als formal wirksames PDF für die Übermittlung per E-Mail generiert.
Nötig, wenn Sie außerhalb Ihrer Räume oder per E-Mail abschließen. Die vierzehn Tage beginnen erst, wenn die Belehrung stimmt. Fehlt sie, sind es ein Jahr und vierzehn Tage.
Es müssen verbindliche Vereinbarungen für beide Vertragsparteien über dasselbe Objekt vorliegen – mit absolut deckungsgleichen Provisionssätzen zur Einhaltung des gesetzlichen Halbteilungsgrundsatzes.
Wenn der Käufer nachfragt
Das gesetzliche Halbteilungsprinzip verlangt eine zwingend identische Provisionsvereinbarung für Käufer und Verkäufer. Wer Verträge manuell aus alten Dateien kopiert, riskiert abweichende Provisionssätze und damit den Totalverlust des Honoraranspruchs. In DocuNorm ist der Provisionssatz ein Pflichtfeld: Er wird bei jedem Vertrag abgefragt und kann weder vergessen noch aus einer alten Datei übernommen werden.
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