Der Pflegevertrag
Art, Inhalt und Umfang der Leistungen, jede mit der vereinbarten Vergütung. Bei laufender Aufnahme neuer Klienten entsteht er ständig neu.
Die Vergütung vereinbaren Sie mit den Kostenträgern, nicht mit dem Klienten. Ändert sie sich, steht in jeder Datei ein Betrag, der nicht mehr gilt. In einer Vorlage ändern Sie ihn an einer Stelle.

Die Leistungen stehen einzeln im Vertrag, jede mit ihrem Satz. Bei jedem Klienten sind es andere Leistungen und andere Beträge, der Text darum herum bleibt.
Art, Inhalt und Umfang der Leistungen, jede mit der vereinbarten Vergütung. Bei laufender Aufnahme neuer Klienten entsteht er ständig neu.
Ob geänderter Pflegegrad oder angepasster Leistungsumfang: Jede Anpassung erfordert eine aktualisierte schriftliche Kostenaufstellung nach § 120 SGB XI, die Sie direkt aus den bestehenden Falldaten generieren.
Viele Klienten beziehen Leistungen von mehreren Anbietern. Der Vertrag muss deshalb genau beschreiben, was von Ihnen kommt.
Die Unterschrift
Vertragspartner ist die pflegebedürftige Person. Unterschreiben kann sie selbst, oft tut es aber eine bevollmächtigte Person oder die rechtliche Betreuung. Dann gehört der Vermerk „in Vertretung" in das Signaturfeld. Fehlt dieser Zusatz, droht der unterzeichnenden Person die persönliche Inanspruchnahme und Haftung für die anfallenden Pflegekosten. In einer Vorlage ist die Vertretung deshalb als separat zuschaltbarer Unterschriftenblock angelegt, der nur eingeblendet wird, wenn er tatsächlich erforderlich ist. Der Name darunter darf beim Erstellen noch offen sein — wer beim Termin unterschreibt, steht vorher selten fest.
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