Vereinbarungen zur Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
Eindeutige Festlegung von Tätigkeitsbereich, zeitlichem Aufwand und Freibetrag. Schaffen Sie lückenlose Rechtssicherheit gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern für alle ehrenamtlich Tätigen.
